Formatbedingtes Nachporto
Der Absender hatte diese Karte wohl, seiner Meinung nach, richtig frankiert (das Porto für Inlandspostkarten vom 1.7.1954-28.2.1963 betrug 10 Pfg.), über das außergewöhnliche Format der Postkarte machte er sich offensichtlich keine weiteren Gedanken (es handelt sich ja um eine damals vom Messehaus Köln angebotene Postkarte).
Die zusätzlichen Rahmenbedingungen der Deutschen Post, das Format betreffend, waren ihm wohl nicht bekannt: Die Sollmaße einer Postkarte waren: Länge zwischen 14 und 23,5 cm, Breite: zwischen 9 und 12 cm.
Diese beiden Rahmenbedingung erfüllte die oben abgebildete Postkarte (Verwendungsdatum: 10.2.1958; Originalmaße: L= 20,0 cm und B= 9,0 cm) noch. Eine weitere Rahmenbedingung war auch die Einhaltung
eines Verhältnisses Länge zu Breite größer gleich 1,41 (= Wurzel aus 2). Auch dieses Kriterium konnte die gezeigte Postkarte noch erfüllen, ihr Längen- Breitenverhältnis beträgt 2,22. Dies ist zwar 1,41, aber zu der Länge von 20 cm ergäbe sich rechnerisch eine Mindestpostkartenbreite von 14,18 cm. Dies hielt die PK mit ihrer Breite von 9 cm nicht ein (außerdem wäre damit ja auch die max. Postkartenbreite überschritten). Damit erfüllte die Karte nicht mehr die Rahmenbedingungen einer Postkarte und wurde daher postalisch als Brief behandelt.
Das Briefporto bis 20g betrug in der Verwendungszeit 20 Pfennig, damit betrug das Fehlporto also 10 Pfennig. Als Nachgebühr wurde in der Portoperiode von 1.9.1948-28.2.1963 das 1,5-fache des fehlenden Portos, also 15 Pfennig berechnet. Dieser Betrag ist über dem roten Nachgebührstempel in blauer Farbe ausgewiesen. Also aufgepasst auf das Kleingedruckte in den Fußnoten der Gebührenordnung! Diese Rahmenbedingungen gelten, wenn auch in etwas geänderten Maßen, auch heute noch.
(Sammlung Armin Städler)