Unterfrankierter Postscheckbrief
Der mit handschriftlichem Vermerk „Postscheckbrief“ bezeichnete Brief aus Mannheim, frankiert mit senkrechten Paar der 3 Pfg. Ebert (MNr.410), entwertet am 12.02.1932 an das Postscheckamt in Karlsruhe ist unterfrankiert.
Leider ist der Gebührenzettel (S16b-11.24) großflächig angeklebt, sodass es nicht möglich war weitere Details der Adressseite zu zeigen. Seit dem 1. 8. 1927 gab es im Deutschen Reich eine eigene Gebühr für Postscheckbriefe
in Höhe von 5 Pfennig, allerdings nur bei Verwendung besonderer Scheckbriefumschläge, die also deshalb hier nicht zum Tragen kommt.
In der Portoperiode 30 (PP30) vom 15.1.1932 – 30.11.1933 betrug das Sollporto für einen Brief bis 20g 12 Pfennig (für ein Gewicht von 20-250g waren 25Pfg. zu frankieren). Wie unter dem Gebührenzettel zu sehen ist wurde der Brief erst einmal mit einer blauen „9“ getaxt. Diese „9“ wurde aber später wieder gestrichen, da wohl nachgewogen und ein Briefgewicht von 25g festgestellt wurde (siehe Vermerk oben links mit Bleistift angeschriebene „25“ und mittig die Unterschrift des Beamten – Ansler Hermann). Zum Sollporto fehlten somit also 19 Pfennig. Als Nachgebühr war in der PP 30 das 1,5 fache des Fehlbetrages aufgerundet auf volle Pfennig fällig.
Das bedeutete für den gezeigten Brief - (25 – 6) Pfg. x 1,5 = 28,5 Pfg., aufgerundet ergibt sich somit eine Nachgebühr von 29 Pfennig. Wie aus dem Gebührenzettel des Postscheckamtes (gestempelt am 13.02.1932 mit dem zart abgeschlagenen KBS „KARLSRUHE * P.Sch.A. p“) zu ersehen ist, wurde dieser Betrag direkt vom „Konto 8042“ des Absenders abgebucht.
(Sammlung Armin Städler)