Brieftelegramme
Im Jahre 1918 wurde das „Brieftelegramm" ( BT) in ca. 90 Städten versuchsweise eingeführt. Das Brieftelegramm war billiger als ein „Telegramm“, es musste zwischen 19.00 und 24.00 Uhr aufgeliefert werden. Während der Nacht wurde es telegraphisch an den Bestimmungsort befördert und dann wie ein gewöhnlicher Brief, möglichst schnell, an den Adressaten ausgehändigt. Es durfte nur in „offener Sprache“ abgefasst sein. Die Gebühren für ein Brieftelegramm betrugen anfangs 1 Rpf. pro Wort – es wurden aber mindestens 50 Rpf. Gebühr erhoben. Die Gebühren musste der Absender bar am Telegraphenschalter entrichten. Am 20.10.1924 führte die Reichspost das Brieftelegramm offiziell ein.
In der Zeit von 1.3.1933 – 30.03.1946 betrug die Gebühr für das abgebildeten BT pro Wort 5 Rpf. (es wurden aber mindestens 20 Wörter verrechnet = 1,0 RM). Mit der Briefzustellgebühr ergab sich somit ein Mindestbetrag von 150 Rpf. für ein Brieftelegramm.
Für das gezeigte BT musste der Adressat, wie wir aus dem „Gebühren-Kontrolle“ Stempel entnehmen, nochmals 1,80 RM entrichten, obwohl es ja eigentlich schon bezahlt war.
Dieses Rätsel um die sagen wir mal Nachgebühr von RM 1,80 löst sich, wenn wir den Inhalt, welcher glücklicherweise noch vorhanden ist, des BT unter die Lupe nehmen. Hier ist zu lesen „EINZIEHEN 1,80 NACHGESANDT VON KELHEIM“. Demzufolge fand also schon ein vergeblicher Zustellversuch in Kelheim, bei welchen die aktuelle Adresse des Adressaten recherchiert wurde, statt. Der Text des BT (ursprünglich von B=>KEH) wurde dann also nach Regensburg telegraphiert und mit der Briefpost an Frau Elisabeth Vestner in die Max Karl Str. 7 zugestellt. Die handschriftlich eingetragenen Gebühren berechnen sich aus 150 Rpf. für das Brieftelegramm (jetzt KEH=>R) plus 30 Rpf. für Zustellung wegen ungenügender Adresse. Die getaxte Summe von 1,80 RM wurde also bei BT-Zustellung von Frau Elisabeth Vestner eingezogen.
(Sammlung Armin Städler)