Philatelisten-Regensburg e.V.

Potofreiheit des Hauses Thurn und Taxis im Deutsch-Österreichischen Postverein

  

 Die gezeigte Correspondenzkarte, die am 24.10.1906 von Wien an "Frau Fürstin von Thurn und Taxis" in Regensburg geschrieben wurde, trägt eine außergewöhnliche Portofreiheitsvignette. Die Karte wurde von einem Mitglied des fürstlichen Hauses an Margarethe von Thurn und Taxis gerichtet, die von 1890 bis 1952 mit dem Fürsten Albert von Thurn und Taxis verheiratet war.
Zur Portofreiheitsvignette ist folgendes zu sagen: Nachdem König Max Joseph am 1.3.1808 die Post in Bayern als Staatspost eingerichtet hatte, behielt Thurn und Taxis zunächst seine Portofreiheit. Auch im Postverkehr innerhalb des Deutsch-Österreichischen Postvereins war Thurn und Taxis portofrei. Der Deutsch-Österreichische Postvertrag vom 7. Mai 1872 sah in Artikel 23 die Gleichstellung der Mitglieder des fürstlichen Hauses mit den Mitgliedern von Regentenfamilien vor. Darauf verweist die verwendete Vignette.
Am 31.12.1909 erlischt die Portofreiheit des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis (gegen eine Abfindung) auf den bayerischen Posten. Dies berührte die Portofreiheit der fürstlichen Familie in Österreich jedoch nicht! Deshalb blieb die Post der fürstlichen Familie aus Bayern und Österreich auch weiterhin vom bayerischen Porto befreit.
Mit der einseitigen Kündigung des Deutsch-Österreichischen Postvertrages durch Österreich zum 30.09.1916 endeet auch der letzte Rest der Thurn und Taxisschen Portofreiheit.
(Sammlung Armin Städler)

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