Philatelisten-Regensburg e.V.

Auslandspostanweisung nach England

Auslandspostanweisungen (A-PAnw) dienten der kontounabhängigen Geldübermittlung ins Ausland. Es gab das Karten- und das Listenverfahren. Bei dem mit Großbritannien vereinbarten Listenverfahren verblieben die in den Postämtern ausgestellten Auslandspostanweisungen in den sogenannten Auswechselstellen (hier 22c Köln 2) und nur die geführten Listen gingen per Luftpost an die entsprechenden Auswechselstellen im Ausland. Dort wurden dann Postanweisungskarten neu ausgestellt und das Geld ausgezahlt. Das erhöhte Arbeitsaufkommen bedingte auch höhere Kosten. Die A-PAnw verblieb also beim Listenverfahren bei der Deutschen Post und sollte üblicherweise vernichtet werden.

  

Die Gebühren für die A-PAnw wurden bis zum 31.8.1962 in Postwertzeichen verrechnet. Zu der Behandlungsgebühr von 30 Pfg. addierte sich im Listenverfahren in der Zeit vom 2.1.1951-31.3.1959 noch, pro 20,- DM Anweisungsbetrag, eine Gebühr von 20 Pfg. Das Porto von 70 Pfg. ist also für den Betrag von 25,91 DM korrekt. Unter der Rubrik Postvermerk findet man den, dem Postamt Regensburg 1 zugeordneten, Stempel mit der Bezirksnummer 47 und weitere Aufgabedaten (unter anderem auch die Einlieferungs- und die rote Listennummer 02198, welche in die entsprechende Liste einzutragen waren). Des weiteren findet sich auch der mit violettem Stempel vermerkte Tageskurs des englischen Pfundes mit 1Ⱡ=11,77 DM links neben dem Postwertzeichen. Schön für uns Sammler ist die Tatsache, dass die komplette A-PAnw erhalten blieb. Meinen Dank geht auch an den 2.Vorsitzenden der Arge Posthorn-Heuss, Herrn Dr. Döring H.-G. Erst durch seine Mithilfe war es mir möglich, diesen Beleg korrekt zu beschreiben.
(Sammlung Armin Städler)

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