Antrag auf Rückziehung eines Paketes
Hier beantragt der Besitzer der Rasier-Pinselfabrik Jakob Meisel am 24. Januar 1922 den Rückruf eines Paketes nach Aachen, wenn nötig auch telegraphisch. Der Antrag war gerichtet an das Postamt 10 in Nürnberg.
An handschriftlichen Bemerkungen finden sich: „Nr. 378“ (Paketnummernzettel), „6kg“ (Gewicht des Paketes), H R (= Handschriftlich mit Rückforderungsverlangen) an PA Aachen mit dem Ersuchen, dem Antrage
des Absenders zu entsprechen. Laut § 33 der Postordnung vom 20. März 1900, gültig ab dem 1.4.1900, fielen an Gebühren das Porto für einen einfachen Brief mit Einschreiben an. Das waren in der Portoperiode 7
vom 1.1.1922 – 30.6.1922: 2 Mark Briefporto, 2 Mark Einschreibgebühr und 1,50 Mark Ausfertigungsgebühr für das Rückrufverlangen, gesamt also 5,50 Mark, die hier mit den den MiNrn. 192,152,125 verrechnet wurden. Die Entwertung erfolgte mit dem K 1 NÜRNBERG 10 JAN. 22 3 – 4 Nm. Mein Dank geht an Achim Müller und Claudius Kroschel von der Arge Germania-Marken e.V.
(Sammlung Peter Kropfelder)