Doppelte Portofreiheit
Der abgebildeten Brief, geschrieben am 22.05.1835 von seiner Majestät König Ludwig I. von Bayern, ist an die Fürstin Therese von Thurn und Taxis, geborene Prinzessin von Mecklenburg-Strelitz, auf Schloss St. Emmeram in Regensburg gerichtet.
Der Brief trägt keinen Ankunftsstempel, da diese erst im Januar 1843 eingeführt wurden. Es liegt hier der Fall von aktiver UND passiver Portofreiheit vor, war doch seine Majestät in jedem Fall portofrei und die Fürstin ebenso durch den Vertrag mit Thurn und Taxis.
Fürstin Therese wurde als „Erster Mann“ im Hause Taxis bezeichnet und gilt als die Bewahrerin der Thurn und Taxisschen Lehenspost, u.a. weil sie mit Napoleon die Rücknahme der Mediatisierung verhandelte. Nach Napoleons Scheitern verhandelte sie mit Ihrem Onkel Wilhelm III, dem König Preußens, über den Verlust des Postgeneralats und konnte beim Wiener Kongress 1814 eine Entschädigung für Thurn und Taxis durchsetzen. Die Fürstin war mit der Familie König Max Josephs verwandt und eng befreundet, was durch den Passus „meiner freundlich lieben Muhme“ im Adresstext des Königs anschaulich erklärt wird.
(Sammlung Franz Landstorfer)