Militärangelegenheit innerhalb Berlins
Mit dem „Gesetz über Portofreiheiten vom 5.6.1869“ und den Ausführungsrichtlinien vom 15.12.1869 wurden sehr
viele frühere Portofreiheiten aufgehoben. Das Gesetz trat zum 1.1.1870 in Kraft. Portofreiheit genossen nach die-
sem Gesetz die regierenden Fürsten, deren Gemahlinnen und Witwen, Bundesdienstangelegenheiten, Bundesrats-
angelegenheiten, Reichstagsangelegenheiten (Sendungen von und an den Reichstag), Postangelegenheit sowie
Militär- und Marineangelegenheiten. Gebühren für das Bestellgeld im Ortsverkehr und das Bestellgeld für Pakete,
Wertbriefe und Postanweisungen sowie das Eilbestellgeld für Expresssendungen fielen jedoch nicht unter die
Portofreiheit. Diese Gebühren standen nicht der Postverwaltung zu, sondern wurden von den Poststelleninhabern
bzw. den bestellenden Boten kassiert (man ging wohl von übergeordneter Stelle, gerade beim Militär, davon aus,
dass für die Bestellung der „Militaria-Briefe“ im Ort immer genügend niedere Dienstgrade vorhanden waren, die
diese Briefe zustellen konnten – was wohl meist auch zutraf). Die Ursprünge des Bestellgeldes reichen weit in das
frühe 19. Jahrhundert zurück – in Süddeutschland gebräuchlich als Entlohnung für den Boten war der „Bestell-
kreuzer“. Der Begriff des Bestellgeldes umfasste außerdem auch das Beförderungsentgelt für Sendungen, die
innerhalb einer Ortschaft bzw. der „angeschlossenen“ Landbezirke eines Postortes verblieben.
viele frühere Portofreiheiten aufgehoben. Das Gesetz trat zum 1.1.1870 in Kraft. Portofreiheit genossen nach die-
sem Gesetz die regierenden Fürsten, deren Gemahlinnen und Witwen, Bundesdienstangelegenheiten, Bundesrats-
angelegenheiten, Reichstagsangelegenheiten (Sendungen von und an den Reichstag), Postangelegenheit sowie
Militär- und Marineangelegenheiten. Gebühren für das Bestellgeld im Ortsverkehr und das Bestellgeld für Pakete,
Wertbriefe und Postanweisungen sowie das Eilbestellgeld für Expresssendungen fielen jedoch nicht unter die
Portofreiheit. Diese Gebühren standen nicht der Postverwaltung zu, sondern wurden von den Poststelleninhabern
bzw. den bestellenden Boten kassiert (man ging wohl von übergeordneter Stelle, gerade beim Militär, davon aus,
dass für die Bestellung der „Militaria-Briefe“ im Ort immer genügend niedere Dienstgrade vorhanden waren, die
diese Briefe zustellen konnten – was wohl meist auch zutraf). Die Ursprünge des Bestellgeldes reichen weit in das
frühe 19. Jahrhundert zurück – in Süddeutschland gebräuchlich als Entlohnung für den Boten war der „Bestell-
kreuzer“. Der Begriff des Bestellgeldes umfasste außerdem auch das Beförderungsentgelt für Sendungen, die
innerhalb einer Ortschaft bzw. der „angeschlossenen“ Landbezirke eines Postortes verblieben.
Die abgebildete Militärsache („Militaria“ links unten) vom Königlich Preussischen Kriegsministerium an den
„… Geheimen Kriegsrath … Herrn Pomme … hier“ war eine Ortssendung innerhalb Berlins. Miltiärsachen waren
nach dem „Portofreiheitsgesetz“ eigentlich vom Porto befreit. Da der abgebildete Brief aber innerhalb Berlins zu
befördern war, und für Ortsbriefe Berlin ein Sonderporto von 10 Pfg. galt, war dieser Brief mit 10 Pfg. zu frankieren.
Über den Empfänger Herrn Pomme in der Burggrafenstr. 6 (Bezirk Tiergarten) konnte ich nichts Näheres heraus-
finden. Die Bleistiftbemerkungen von Herrn Pomme interpretiere ich wie folgt: „An 2/4 99 um 1h 3/4 Glückwünsche
u. Dank vom Kriegsminister!“.
(Sammlung Armin Städler)
„… Geheimen Kriegsrath … Herrn Pomme … hier“ war eine Ortssendung innerhalb Berlins. Miltiärsachen waren
nach dem „Portofreiheitsgesetz“ eigentlich vom Porto befreit. Da der abgebildete Brief aber innerhalb Berlins zu
befördern war, und für Ortsbriefe Berlin ein Sonderporto von 10 Pfg. galt, war dieser Brief mit 10 Pfg. zu frankieren.
Über den Empfänger Herrn Pomme in der Burggrafenstr. 6 (Bezirk Tiergarten) konnte ich nichts Näheres heraus-
finden. Die Bleistiftbemerkungen von Herrn Pomme interpretiere ich wie folgt: „An 2/4 99 um 1h 3/4 Glückwünsche
u. Dank vom Kriegsminister!“.
(Sammlung Armin Städler)