Philatelisten-Regensburg e.V.

Ganzsachenausschnitt (GAA) als Freimarke verwendet
(GAA aus Ganzsachenbrief Mi. Nr. U 12)

Die Verwendung von Ausschnitten aus Ganzsachenumschlägen war gemäß §43 Abs. VII der Postordnung am Verwendungstag nicht mehr zulässig. Bis zum 18.3.1875 war es allerdings statthaft GAA aus Kuverts und Postanweisungen zu verwenden, während die Verwendung von GAA aus Postkarten und Streifbändern untersagt war. Ab dem 19.3.1875 wurden alle Ganzsachenausschnitte als frankaturungültig erklärt (sogenannte „verdorbene Briefumschläge“ wurden gegen wertgleiche Freimarken umgetauscht).
Spätere Verwendungen von GAA wurden von der Reichspost aber meist geduldet – eine Beanstandung erfolgte nur in den seltensten Fällen.

Ganzsachenausschnitt

Der Brief der Gemeinde Grossenbehringen (Thüringen) an das Herzogl. S. Amtsgericht Wangenheim I zu Friedrichswerth (Sitz im Nordflügel des Schlosses Friedrichswerth) , vom 19.09.1884, der mit dem 10 Pfennig Ganzsachenausschnitt frankiert ist, war so nicht zulässig und hätte eigentlich beanstandet werden müssen.

Entwertet wurde der GAA durch den Reichspost Normstempel des Herstellers Schilling, ohne Uhrzeit mit dem Durchmesser von 27,0 mm (Michel-Stempelgruppe III/20/3 – Schillingstempel erkennbar an der Form der Buchstaben und Ziffern, sowie an den sechsgliedrigen Sternen etc.).
Stempel ohne Uhrzeit sind nicht häufig anzutreffen, sie waren nur in kleinen Orten mit nur einem Postabgang täglich im Gebrauch.
(Sammlung Armin Städler)

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